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Gründungszuschuss Voraussetzungen: Erfüllst du sie alle?

Gründungszuschuss Fördervoraussetzungen

Du willst einen Gründungszuschuss beantragen, um endlich so richtig mit deiner Businessidee durchstarten zu können? Super!

Aber Halt!

Bevor du dich in den Antrag stürzt, solltest du dir die Fördervoraussetzungen noch einmal genau anschauen.

Warum?

Weil du dir so unnötige Arbeit sparst und Enttäuschungen vermeidest. Außerdem steigerst du deine Chancen, den Zuschuss doch zu bekommen - weil du zum Beispiel dafür sorgst, eine der Voraussetzungen doch noch zu erfüllen (z.B. deinen Businessplan besser formulieren oder an Fortbildungen teilnehmen). Der Gründungszuschuss kann dir helfen, den Start in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern und die ersten Monate zu überstehen.

Inhaltsverzeichnis

Gründungszuschuss Selbstständigkeit

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der Bundesagentur für Arbeit für Gründer angeboten wird, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen. Dieser Zuschuss soll dir in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit finanziell unter die Arme greifen und dir helfen, deinen Lebensunterhalt sowie deine soziale Sicherung zu gewährleisten. Die Förderung richtet sich speziell an Arbeitslose, die eine tragfähige Geschäftsidee haben und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit dem Gründungszuschuss kannst du die ersten Hürden leichter überwinden und dich voll und ganz auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren.

Allgemeine Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss

Bevor du detaillierter in die unterschiedlichen Punkte eintauchst, lass uns die allgemeinen Voraussetzungen klären, die für die meisten Zuschüsse gelten:

  • Alter: In der Regel musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Staatsangehörigkeit: Normalerweise können nur deutsche Staatsbürger oder teilweise EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland Förderungen beantragen.

  • Wohnsitz: Dein Hauptwohnsitz sollte sich in Deutschland befinden.

  • Beruflicher Hintergrund: Oft wird ein passender beruflicher Hintergrund oder eine Qualifizierung in dem Bereich, in dem du gründen möchtest, vorausgesetzt. Zudem musst du nachweisen, dass du noch an mindestens 150 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hast, um die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich auszuüben.

Aber es geht nicht nur um deinen persönlichen Hintergrund. Auch deine Geschäftsidee spielt eine entscheidende Rolle. Sie muss schlüssig und umsetzbar sein. Das zeigst du mit einem überzeugenden Businessplan und einer Tragfähigkeitsbescheinigung.

Gründungszuschuss Voraussetzung
Seminar Gründungszuschuss ALG 1

Spezifische Anforderungen für den Gründdungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss richtet sich vor allem an Arbeitslose oder solche, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Zu den Voraussetzungen gehören:

  • Die Arbeitslosigkeit muss bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet worden sein.

  • Ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) (mindestens 150 Tage). Nur Personen mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld I sind berechtigt, den Gründungszuschuss zu beantragen.

  • Hauptberufliche Selbstständigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche).

  • Eine überzeugende Geschäftsidee, dargelegt in einem Businessplan.

  • Teilnahme an einem Beratungsprogramm oder Existenzgründerseminar.

Die Höhe des Gründungszuschusses wird auf Basis deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes berechnet.

Antragstellung und notwendige Unterlagen

Um den Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu erhalten, musst du einen Antrag bei deiner zuständigen Agentur stellen. Der Antrag sollte vollständig ausgefüllt und mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht werden, um Verzögerungen und spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Außerdem wirft es kein gutes Licht auf deine Gründerpersönlichkeit, wenn du wichtige Dinge einfach vergisst. Hier sind einige der wichtigsten Dokumente, die du für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit benötigst:

  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle: Diese bewertet dein Gründungsvorhaben und deine Fähigkeiten als Gründer. Du bekommst sie von den Industrie- und Handelskammern oder z.B. professionellen Existenzgründungsberatern. Wir machen das auch für dich. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ist eine Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses und hilft, die wirtschaftliche Tragfähigkeit deiner Existenzgründung zu prüfen.

  • Businessplan: Legt deine Geschäftsidee dar, deine Ziele und - ganz wichtig - deine Finanzplanung.

  • Nachweise deiner Kenntnisse und Fähigkeiten: Wer bist du, was kannst du? Bist du geeignet, ein Unternehmen zu leiten, genau dieses Unternehmen zu leiten und deinen Lebensunterhalt als Unternehmer zu verdienen?

  • Anmeldung deiner Selbstständigkeit: Bei der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeamt).

  • Eintrag in die Handwerksrolle: Bei den Handwerkskammern, falls du einen Handwerksberuf ausüben möchtest.

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar: Hiermit weist du nach, dass du zumindest die wichtigsten Grundlagen der Existenzgründung schon einmal gehört hast.

  • Schriftliche Begründung der Förderung: Hier legst du deine Motivation für die Selbstständigkeit und deine Ziele dar.

Achte darauf, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten und lieber einmal zu oft prüfst, bevor du den Antrag einreichst. Das macht einen guten Eindruck beim Sachbearbeiter und erhöht deine Chancen für den Erhalt der Förderung.

Höhe und Bezugsdauer des Gründungszuschusses Arbeitslosengeld 1

Die Höhe des Gründungszuschusses beträgt für die ersten 6 Monate lang (Phase 1) die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro für deine soziale Absicherung. Für weitere 9 Monate (Phase 2) kannst du weitere Unterstützung in Höhe von 300 Euro monatlich beantragen. Die Gesamthöhe des Zuschusses wird durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt.

Achtung: Die beiden Phasen gehen nicht fließend ineinander über. Für Phase 2 musst du einen weiteren Antrag stellen und erneut zeigen, wie gut dein Unternehmen läuft.

Übrigens: Der Gründungszuschuss wird üblicherweise nicht gewährt, wenn deine Zahlen zu schlecht aussehen - nach dem Motto "Da wird Unterstützung gebraucht". Ganz im Gegenteil. Kränkelt dein Unternehmen nach den ersten sechs Monaten zu stark, kann dir die zweite Phase des Gründungszuschuss verweigert werden, weil dein Lebensunterhalt nicht gesichert ist und du perspektivisch wieder arbeitslos wirst. Oft ist es ja so, dass eine Gründung in den ersten 6 Monaten aufgebaut wird und sich dann alles stabilisiert. Aber auch zu gute Zahlen bedeuten keine Bedürftigkeit und damit kein Gründungszuschuss

Gründungszuschuss Bundesagentur für Arbeit
Gründungszuschuss Agentur für Arbeit

Fachkundige Stellungnahme

Auch hier gilt es, mit deinem Vorhaben zu überzeugen, diesmal allerdings die IHK bzw. deinen Gründerberater, wie zum Beispiel uns. Die verschiedenen Stellen fordern unterschiedliche Unterlagen, um deine Gründung beurteilen zu können. Informiere dich am besten bei den Stellen selbst, welche Voraussetzungen du für ihre fachkundige Stellungnahme erfüllen musst.

Unsere Tipps zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen

Unsere Erfahrung zeigt: Je nach Agentur für Arbeit kann es unterschiedlich schwierig sein, einen Gründungszuschuss zu bekommen. Hältst du dich jedoch an folgende 3 goldenen Regeln, steigerst du deinen Chancen immens:

  • Starte mit einem Gründerseminar: Hier lernst du nicht nur die wichtigsten Basics, sondern erhältst auch erste wertvolle Netzwerkkontakte. Kannst du hier buchen.
  • Prüfe deine Geschäftsidee auf Herz und Nieren: Stelle sicher, dass deine Idee markttauglich ist. Die Begleitung durch einen Gründungsberater hilft hier enorm. Gern helfen wir dir als Berater weiter. Ein Gespräch kannst du hier buchen. 
  • Bleibe geduldig und freundlich: Nicht nur gegenüber der fachkundigen Stelle, auch gegenüber deinem Sachbearbeiter schadet Freundlichkeit nicht, auch wenn die Mühlen der Bürokratie manchmal etwas langsam mahlen. Scheue dich nicht, ab und an nachzufragen - ohne aber unfreundlich zu werden. Betrachte deinen Sachbearbeiter als deinen ersten Partner auf deinem Weg in die Selbstständigkeit.

Ablehnung des Gründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit

Ein Antrag auf den Gründungszuschuss kann aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Zu den häufigsten Ablehnungsgründen gehören:

  • Nicht erfüllte Voraussetzungen: Wenn du die grundlegenden Voraussetzungen für den Gründungszuschuss nicht erfüllst, wird dein Antrag abgelehnt.

  • Unzureichende Geschäftsidee: Deine Geschäftsidee muss tragfähig und überzeugend sein. Ist dies nicht der Fall, wird der Zuschuss nicht gewährt.

  • Mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten: Du musst nachweisen können, dass du über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügst, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen.

  • Fehlendes Eigenkapital: Auch wenn der Gründungszuschuss eine finanzielle Unterstützung bietet, wird erwartet, dass du über ein gewisses Maß an Eigenkapital verfügst, um dein Unternehmen zu finanzieren. Konkret bedeutet das, wenn du nicht weißt, wie dein Unternehmen finanziert werden soll oder du eine Ablehnung des Kredites bekommen hast, die komplette Gründung hinfällig werden kann.

Damit das nicht passiert, begleiten wir dich gern auf deinem Weg und geben Acht, dass alles funktioniert.

Sollte dein Antrag abgelehnt werden, bedeutet das nicht das Ende deines Traums von der Selbstständigkeit. Es gibt noch weitere Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten, die du in Anspruch nehmen kannst. Informiere dich über alternative Förderungen und bleibe dran!

Gründungszuschuss ALG 1
Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss

Steuerliche Aspekte

Der Gründungszuschuss ist steuerfrei, was bedeutet, dass du den Zuschuss nicht als Einkommen versteuern musst. Das ist ein großer Vorteil, da du dich voll und ganz auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren kannst, ohne dir Sorgen um zusätzliche Steuerbelastungen machen zu müssen. Der Gründungszuschuss wird somit nicht auf die Ermittlung des individuellen Steuersatzes angerechnet.

Auch in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge gibt es wichtige Punkte zu beachten. Der Gründungszuschuss wird nicht auf die Sozialversicherungsbeiträge angerechnet, was trotzdem bedeutet, dass du weiterhin für deine soziale Sicherung selbst sorgen musst.

Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung von einem Steuerberater oder einem Gründungsexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Aspekte berücksichtigt hast und keine bösen Überraschungen erlebst.

Mit diesen Informationen bist du bestens gerüstet, um deinen Antrag auf den Gründungszuschuss erfolgreich zu stellen und deine Selbstständigkeit auf solide finanzielle Beine zu stellen.

Unser Fazit

Dein erster wichtiger Schritt in Richtung eigenes Business: Die Fördervoraussetzungen für den Gründungszuschuss und andere Zuschüsse für Gründer zu kennen und zu erfüllen. Punktest du dazu noch mit einer guten Geschäftsidee und viel Motivation für dein Unternehmen, steht deinem Weg in die Selbstständigkeit kaum etwas im Weg.

Wir stehen dir dabei zur Seite!

Gründungszuschuss Selbstständigkeit

Über den Autor

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Ein projekt von www.gruender-zentrum.de

Wir sind zertifiziert für Maßnahmen über die Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.

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Basierend auf 198 Bewertungen

Sehr Kompetenter und Freundlicher Dozent und Super Seminar sehr empfehlenswert kann ich nur empfehlen

newhope hope 15. Dezember 2024
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Louise L. 14. Dezember 2024
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Bastian Kolodynski 14. Dezember 2024
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Magnus Zulic 14. Dezember 2024
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Sehr interessant und angenehme lockere Atmosphäre im Seminar. Die Auswahl der Themen deckt in der Breite alles Relevante ab. Für eine erste Beratung auch im Tiefgang genau richtig, da sich zum Glück nicht direkt in rechtlichen oder steuerlichen Details verzettelt wird.

Mario Schiener 14. Dezember 2024
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