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Gründerzuschuss-Antrag erfolgreich stellen:
So klappt es!

Gründerzuschuss Antrag

Du willst dir den entscheidenden Kickstart für dein Unternehmen sichern? Mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit bekommst du wirklich hilfreiche Unterstützung vom Staat - vorausgesetzt, du bekommst den Antrag durch.

Während es früher recht leicht war, den Gründungszuschuss zu bekommen, sind die Ämter inzwischen oft strenger und vergeben den Zuschuss nur, wenn deine Idee wirklich überzeugt. Aber: Gehst du systematisch und gut durchdacht an die Beantragung heran, erhöhst du deine Chancen auf eine Bewilligung erheblich. Wir zeigen dir deshalb Schritt für Schritt, wie du deinen Gründungszuschuss beantragen kannst. Du wirst sehen: Es ist gar nicht so schwer, wie es zuerst aussieht!

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist eine Förderung speziell für arbeitslose Menschen, die ALG 1 bekommen. Ziel ist es, Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen und so aus der Arbeitslosigkeit herauszubringen. Der Gründungszuschuss soll dabei helfen, die Anfangsphase der Existenzgründung zu überbrücken und den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

Wichtig für die Bewilligung der Förderung ist in jedem Fall die Tragfähigkeit deines Vorhabens. Die Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung ist ein zentrales Dokument, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens bestätigt. Nur so ist sichergestellt, dass deine selbstständige Tätigkeit deinen Lebensunterhalt sichert - und du nicht in Kürze wieder auf der Matte der Agentur stehst. Die Agentur für Arbeit prüft deshalb sorgfältig, ob deine Geschäftsidee gute Erfolgsaussichten hat und ob du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst.

Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit
Anspruch auf Arbeitslosengeld für Gründer

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Förderung, die von der Bundesagentur für Arbeit gewährt wird, um arbeitslosen Menschen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Anspruch auf den Gründungszuschuss haben alle Personen, die Arbeitslosengeld I (ALG 1) beziehen. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die Bundesagentur für Arbeit individuell bei jedem Antrag. Daher ist es umso wichtiger, dass dein Antrag gut vorbereitet und überzeugend ist. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und eine tragfähige Geschäftsidee vorweisen kannst, stehen deine Chancen gut, die Förderung zu erhalten.

Die wichtigsten Schritte beim Antrag
Gründungszuschuss beantragen

Gründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Schritt 1: Vorbereitung

  • Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

    Um den Gründungszuschuss zu beantragen, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst musst du Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld vorweisen können. Eine tragfähige Geschäftsidee ist ebenfalls unerlässlich. Diese muss von einer fachkundigen Stelle, wie der IHK oder einer Unternehmensberatung, bestätigt werden. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Gründungsvorhabens in Form des Businessplans und ist eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss. Zudem musst du nachweisen, dass du die fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten besitzt, um dein Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Erfüllst du diese Voraussetzungen nicht, kann der Antrag auf den Gründungszuschuss abgelehnt werden.

  • Höhe und Dauer des Gründungszuschusses

    Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt, die dir insgesamt bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung bieten können. In der ersten Phase erhältst du für sechs Monate einen Zuschuss in Höhe deines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG 1) plus eine Pauschale von 300 EUR für die soziale Absicherung. Diese Unterstützung hilft dir, die Anfangsphase deiner Selbstständigkeit zu überbrücken. Wenn du nach diesen sechs Monaten weiterhin Unterstützung benötigst und bestimmte Bedingungen erfüllst, kannst du in die zweite Phase eintreten. In dieser Phase erhältst du für weitere neun Monate eine Pauschale von 300 EUR monatlich. Diese finanzielle Hilfe soll dir ermöglichen, dein Unternehmen weiter zu festigen und erfolgreich zu machen.

    Ermessensleistung

    Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, du hast also keinerlei Rechtsanspruch darauf. Wird dein Antrag abgelehnt, gehst du leer aus, Punkt. Sorge also dafür, dass selbst der strengste Sachbearbeiter gar nicht anders kann als deinen Antrag zu bewilligen. :-) Wir helfen dir dabei.

  • Unternehmensberatung und Coaching

    Schon bevor du dich in den Antragsprozess stürzt, solltest du dir eine professionelle Unternehmensberatung bzw. ein Coaching suchen. Auch wenn du vielleicht denkst, dass das noch viel zu früh ist: Hier bekommst du nicht nur wichtige Informationen und Tipps, sondern auch individuelle Unterstützung bei der Antragstellung. Ein erfahrener Berater kann dir zudem helfen, dein Geschäftsmodell zu schärfen und Schwachstellen frühzeitig zu erkennen - bevor du den Antrag einreichst. Außerdem kann dir ein entsprechend zertifizierter Berater eine Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) ausstellen, die du für die Antragstellung brauchst. Wir können dir dabei helfen. 

  • Herzstück & Wegweiser: Dein Businessplan

    Muster Businessplan

    Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist das Herzstück deiner Vorbereitung. Er enthält alles, was du brauchst, um dein Geschäftsmodell und deine Strategie schlüssig darzustellen und die Agentur für Arbeit zu überzeugen. Er sollte folgende Punkte abdecken:

    • Executive Summary

    • Unternehmensbeschreibung

    • Marktanalyse

    • Marketing- und Vertriebsstrategie

    • Organisationsstruktur

    • Finanzplanung

    Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist entscheidend für den Gründungszuschuss-Antrag, da er deine unternehmerischen Fähigkeiten und eine ordentliche Buchführung nachweist. Und: Dein Businessplan ist nicht nur ein Dokument, das du bei der Beantragung des Gründerzuschusses einreichst. Er dient auch dir selbst als Leitfaden und Planungsinstrument, und das teilweise über Jahre!

  • Sammlung der notwendigen Unterlagen

    Sobald dein Businessplan steht, geht es an die Sammlung aller weiteren notwendigen Unterlagen. Dazu zählen unter anderem:

    • Lebenslauf

    • Zeugnisse und Qualifikationsnachweise

    • Nachweise über eigenes Kapital und eventuelle Sicherheiten

    • Pläne und zusätzliche Nachweise

    Wir empfehlen dir, eine Checkliste mit den benötigten Unterlagen anzulegen (hier hilft dir dein Unternehmernsberater oder Coach). So kannst du sichergehen, dass du den Antrag vollständig einreichst.

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Arbeitslosigkeit Beratungsgespräch Gründer

Schritt 2: Antragstellung

  • Anmeldung beim Arbeitsamt

    Bevor du den eigentlichen Antrag auf den Gründerzuschuss stellst, musst du dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur melden. Dort erhältst du alle notwendigen Formulare und Informationen zum Gründungszuschuss. Auf der Seite der Agentur für Arbeit bekommst du auch einige nützliche Informationen und Unterstützung. Schau dich hier also auch ein bisschen um.

    Wichtig:

    Um Anspruch auf den Zuschuss zu haben, musst du arbeitslos gemeldet sein!

  • Das Beratungsgespräch

    Arbeitslosengeld 1 Gründungszuschuss

    Nach deiner Anmeldung wirst du zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Hier wird geprüft, ob dein Vorhaben förderfähig ist. Im Gespräch solltest du selbstbewusst und klar deine Geschäftsidee und deren Potenzial darstellen. Bereite dich also gut vor. Dein Unternehmensberater oder Coach kann dir hier helfen, indem er das Gespräch und mögliche Einwände der Agentur mit dir übt. Nimm unbedingt alle gesammelten Unterlagen und eventuell auch deinen ersten Businessplan (z. Bsp. Entwurf oder erste Ansätze) mit zum Gespräch, um einen professionellen und strukturierten Eindruck zu hinterlassen. Das ist aber kein Muss, der Businessplan wird im Normalfall gemeinsam im Coaching erarbeitet. 

    Tipps für das Gespräch mit der Agentur für Arbeit

    Ein entscheidender Schritt bei der Beantragung des Gründungszuschusses ist das Gespräch mit der Agentur für Arbeit. Hier einige Tipps, wie du dich optimal darauf vorbereiten kannst:

    • Unterlagen vollständig mitbringen: Stelle sicher, dass du alle notwendigen Unterlagen wie den Antrag, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und eine detaillierte Begründung deiner Förderung dabei hast.

    • Geschäftsidee überzeugend präsentieren: Sei bereit, deine Geschäftsidee klar und selbstbewusst zu präsentieren. Zeige, dass du dich intensiv mit deiner Existenzgründung auseinandergesetzt hast.

    • Fachliche und unternehmerische Fähigkeiten nachweisen: Demonstriere, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um dein Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

    • Offen und ehrlich kommunizieren: Sei im Gespräch offen und ehrlich. Zeige, dass du motiviert und engagiert bist, deine Selbstständigkeit erfolgreich zu starten.

    Mit einer guten Vorbereitung und einer überzeugenden Präsentation deiner Geschäftsidee kannst du die Agentur für Arbeit von deinem Vorhaben überzeugen und die Chancen auf eine Bewilligung deines Gründungszuschusses erhöhen.

  • Formulare ausfüllen

    Jetzt geht es ans Eingemachte: Das Ausfüllen der diversen Formulare. Zwei besonders wichtige sind der „Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses“ und der „Tragfähigkeitsnachweis“. Letzterer muss von einer fachkundigen Stelle (z. B. von der IHK oder einer Unternehmensberatung - wir machen das auch) ausgefüllt und unterschrieben werden. Hier wird attestiert, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist. Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle ist wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses!

    Tipp:

    Nimm dir wirklich Zeit für diese Formulare, lies alles genau durch und fülle sie sorgfältig aus. Auch hier gilt: Lieber langsam und ordentlich als schnell und schludrig.

Gründungszuschuss beantragen Agentur für Arbeit

Schritt 3: Einreichen des Antrags

  • Wo und wie du den Antrag einreichst

    Sobald alle Formulare und Unterlagen vollständig sind, reichst du deinen Antrag beim Arbeitsamt ein. Du hast in der Regel die Möglichkeit, deinen Antrag persönlich abzugeben oder online einzureichen. Manche empfinden die persönliche Übergabe als die sicherere Alternative, weil du sofort einen Eingangsbeleg bekommst.

    Unser Tipp:

    Egal, ob persönlich oder online: Achte darauf, dass du alle notwendigen Kopien und Originale beilegst. Und noch ein Tipp aus der Praxis: Bereite doppelte Sätze von allen Dokumenten vor bzw. kopiere alles vor der Einreichung. So hast du gleich eine Kopie für deine Unterlagen.

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Gründungszuschuss Arbeitslosigkeit Nachfrage

Schritt 4: Antrag nachverfolgen

  • Was passiert nach der Antragstellung?

    Jetzt heißt es erstmal: Abwarten. Das Arbeitsamt prüft deinen Antrag und nimmt gegebenenfalls Kontakt mit dir auf, wenn Unterlagen fehlen oder Nachfragen bestehen. Halte dich in dieser Zeit bereit und antworte schnell auf Rückfragen, um den Prozess nicht unnötig zu verzögern und einen guten Eindruck zu hinterlassen.

  • Kommunikation mit den Behörden

    Sei aktiv in der Kommunikation mit dem Arbeitsamt. Zeige durch Nachfragen, dass du wirklich engagiert bist. Natürlich gibt es hier auch ein "Zuviel": Genervte Sachbearbeiter sind eher nicht geneigt, deinen Gründungszuschuss zu bewilligen. Finde hier eine gute Mitte und bleib vor allem immer freundlich. Dokumentiere alle Gespräche und E-Mails, damit du den Überblick behältst.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Besonders häufige Fehler

In unserer Arbeit mit Existenzgründerinnen und -gründern begegnen uns manche Fehler immer wieder. Das ist bei der Komplexität des Antragsprozesses kein Wunder, aber vermeidbar. Zu den häufigsten Fehlern gehören:

  • Unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen

  • Unzureichend ausgearbeiteter Businessplan

  • Fehlende oder fehlerhafte Schufa-Auskunft

  • Verzögerung in der Beantwortung von Rückfragen des Arbeitsamts

Tipps zur Fehlervermeidung

Unsere Tipps, um den Antragsprozess reibungsloser zu gestalten:

  • Nutze Checklisten und geh die Unterlagen mehrfach durch.

  • Zeig dich professionell und selbstbewusst.

  • Lass deinen Businessplan von einer zweiten Person gegenlesen, idealerweise mit Business-Erfahrung.

  • Reagiere schnell und präzise auf Rückfragen.

Alternativen zum Gründungszuschuss

Solltest du den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit nicht in Anspruch nehmen können, gibt es verschiedene Alternativen. Eine Möglichkeit ist das sogenannte Einstiegsgeld. Hiermit werden Existenzgründer gefördert, die aus dem Bezug von ALG II gründen wollen. Darüber hinaus gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die speziell darauf abzielen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Gründung eines eigenen Unternehmens zu unterstützen.

Neben der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es noch weitere Förderprogramme der einzelnen Bundesländer. Oder du bemühst dich um einen zinsgünstigen Kredit durch die staatliche KfW-Bank, z.B. das sogenannte Startgeld (067).

Förderung Alternative KfW
Gründungsvorhaben mit Existengründungszuschuss

Fazit

Fassen wir zusammen: Eine akribische Vorbereitung und ein gut durchdachter Businessplan sind das Fundament für deinen Antrag auf den Gründerzuschuss. Durch eine systematische Vorgehensweise vermeidest du häufige Fallstricke und steigerst deine Chancen auf Erfolg.

Vergiss nicht: Du musst deinen Weg nicht allein gehen. Dein Gründerberater hilft dir nicht nur, den Gründungszuschuss zu beantragen sondern ist auch für die kommende Zeit eine große Hilfe bei allen Fragen rund um deine Existenzgründung.

Häufig gestellte Fragen

Jeder, der arbeitslos ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann den Gründungszuschuss beantragen.

Der Gründungszuschuss wird in der Regel für sechs Monate gezahlt. In einer zweiten Phase kann er für weitere neun Monate gewährt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Du benötigst unter anderem deinen Businessplan, eine Tragfähigkeitsbescheinigung, deinen Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise.

Ja, der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, du Fehler gemacht hast oder die Geschäftsidee als nicht tragfähig eingestuft wird. Du kannst allerdings gegen den Bescheid Einspruch erheben. 

Nein, der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Ja, es ist möglich, weitere Fördermittel zu beantragen.

Ab dem Zeitpunkt, wo du dich selbstständig gemacht hast und du den Gründungszuschuss erhältst, musst du dich selbst um deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kümmern.

Sollte dein Unternehmen scheitern, kannst du dich erneut arbeitslos melden und gegebenenfalls wieder Arbeitslosengeld beantragen. Wir empfehlen dazu immer die freiwillige Arbeitslosenversicherung. 

Über den Autor

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Ein projekt von www.gruender-zentrum.de

Wir sind zertifiziert für Maßnahmen über die Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.

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