Du fragst dich, wie hoch der Gründungszuschuss des Arbeitsamtes ist? Arbeitslose können diesen Zuschuss beantragen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden und ein eigenes Unternehmen zu gründen. In den ersten 6 Monaten deiner Selbstständigkeit erhältst du den letzten Betrag deines Arbeitslosengeldes I (ALG I) plus 300 Euro monatlich. Danach kannst du für weitere 9 Monate 300 Euro pro Monat beantragen.
Erste Phase: Letztes ALG I plus 300 Euro für die ersten 6 Monate.
Zweite Phase: 300 Euro monatlich für weitere 9 Monate.
Voraussetzungen: Anspruch auf ALG I für mindestens 150 Tage, ein detaillierter Businessplan und eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die dir als Gründer finanzielle Unterstützung bietet. Diese Hilfe sichert deinen Lebensunterhalt und sorgt für soziale Absicherung in der Anfangsphase deines Unternehmens. Vorausgesetzt, du bekommst aktuell ALG 1.
Aber Achtung: Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung, was bedeutet, dass kein Rechtsanspruch darauf besteht. Dein Sachbearbeiter entscheidet anhand deiner Voraussetzungen, ob du den Zuschuss bekommst und kann deinen Antrag auch ablehnen.
Die Förderung wird über einen Zeitraum von 15 Monaten gewährt und gliedert sich in zwei Phasen:
Erste Phase (6 Monate): Hier erhältst du dein zuletzt bezogenes ALG plus 300 Euro monatlich. Diese Summe soll dir helfen, Dinge wie deine Krankenversicherung in der Anfangszeit zu finanzieren.
Zweite Phase (9 Monate): In dieser Zeit bekommst du monatlich 300 Euro, um dein Unternehmen auf feste Füße zu stellen.
Auch wenn häufig zu lesen ist, dass bis zu 20.000 Euro Zuschuss möglich sind: Unserer Erfahrung nach kannst du mit 10.000 bis maximal 15.000 Euro rechnen. Für 20.000 Euro müsstest du den Höchstsatz an Arbeitslosengeld bekommen.
Der Gründungszuschuss wird zunächst für 6 Monate gewährt. In dieser Phase erhältst du dein zuvor erhaltenes Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) plus 300 Euro monatlich zusätzlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Gründungszuschuss um weitere 9 Monate verlängert werden. In dieser Verlängerungsphase erhältst du monatlich 300 Euro (ohne ALG 1). Insgesamt kannst du also bis zu 15 Monate von der Förderung profitieren.
Achte darauf, dass kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss besteht. Die Entscheidung hängt maßgeblich von der Qualität deiner eingereichten Unterlagen ab.
Wir helfen dir dabei, einen überzeugenden Businessplan zu entwickeln und erstellen dir die "Fachkundige Stellungnahme", die bezeugt, dass deine Geschäftsidee geeignet ist, ein Business aufzubauen & deinen Lebensunterhalt zu sichern.
Die Höhe des Zuschusses hängt maßgeblich von deinem Anspruch auf ALG I ab. Hier ein paar Beispiele:
Beispiel 1: Du hast Anspruch auf 1.200 Euro ALG I. In der ersten Phase erhältst du also 1.200 Euro plus 300 Euro – insgesamt also 1.500 Euro pro Monat für die ersten 6 Monate. In der zweiten Phase gibt es dann nur noch die 300 Euro monatlich.
Beispiel 2: Du hast Anspruch auf 800 Euro ALG I. In diesem Fall würdest du in der ersten Phase insgesamt 1.100 Euro monatlich erhalten und in der zweiten Phase wieder nur die 300 Euro.
Um den Gründungszuschuss zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
Arbeitslose müssen Anspruch auf ALG I haben – dieser muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens 150 Tage betragen.
Ein ausführlicher Businessplan ist notwendig, um die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee nachzuweisen.
Der Zuschuss wird nur für hauptberufliche Selbstständigkeiten gewährt; das bedeutet, du musst mindestens 15 Stunden pro Woche in dein Unternehmen investieren.
Eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee ist ebenfalls erforderlich.
Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
Den Antrag auf den Gründungszuschuss stellst du bei der Agentur für Arbeit – das geht auch online! Achte darauf, dass du den Antrag vor Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit einreichst und genügend Vorlauf einplanst. Denn: Die Bearbeitung kann einige Tage bis zu 12 Wochen dauern. Es fallen grundsätzlich keine Kosten an, lediglich für externe Unterlagen wie die Bescheinigung der Tragfähigkeit können Gebühren hinzukommen.
Folgende Unterlagen benötigst du:
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Detaillierter Businessplan
Nachweise über deine Kenntnisse und Fähigkeiten (z.B. Zeugnisse)
Anmeldung deiner Selbstständigkeit beim Finanzamt, ggf. Gewerbeanmeldung
Eintrag in die Handwerksrolle (falls zutreffend)
Teilnahmebescheinigung an einem Existenzgründerseminar
Schriftliche Begründung der Förderung
Rentabilitätsvorschau für drei Jahre
Auch hier gilt: Außenwirkung ist alles. Sorge also dafür, dass du die Unterlagen in ordentlicher Form und idealerweise alle gesammelt einreichst.
Ein kleiner Tipp aus der Praxis: Die Sachbearbeiter haben grundsätzlich zum Ziel, dich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln (Vermittlungsvorrang). Du musst sie also überzeugen, dass du in deiner selbstständigen Tätigkeit besser aufgehoben bist als in einem Job.
Tritt selbstbewusst und überzeugt von deinem Business auf, ohne arrogant rüberzukommen. Zeig deinem Sachbearbeiter, dass du einfach eine gute Idee hast, die unbedingt förderungswürdig ist.
Gerne beraten wir dich dazu, wie du dein Gespräch mit deinem Fallmanager erfolgreich über die Bühne bringst!
Die Agentur für Arbeit hat eine zentrale Rolle bei deiner Beratung und der Unterstützung von Gründern Existenzgründung inne. Neben dem Gründungszuschuss kannst du hier Beratungen und Seminare für Gründer bekommen. Wir empfehlen dir zudem ein umfangreiches Gründercoaching, das du dir als Arbeitssuchender auch durch die Agentur für Arbeit fördern lassen kannst. Das Zauberwort: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Neben dem Gründungszuschuss gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für dich als angehenden Selbstständigen:
Einstiegsgeld: Speziell für ALG II-Empfänger gedacht, hilft es dir ähnlich wie der Gründerzuschuss beim Übergang in die Selbstständigkeit.
Gründerkredite: Diese werden zu günstigen Konditionen angeboten und können eine sinnvolle Ergänzung zum Gründungszuschuss darstellen.
Zuschüsse und Förderungen: Bund, Länder und Kommunen bieten vielfältige Zuschüsse und Förderungen für deine Gründung. Gerne beraten wir dich zu den verschiedenen Möglichkeiten!
Wusstest du schon? Der Anspruch auf ALG I reduziert sich um die Tage, an denen du den Gründungszuschuss beziehst.
Außerdem zahlst du als Selbstständiger nicht mehr automatisch in die Arbeitslosenversicherung ein. Du kannst aber auf Antrag Mitglied in der Arbeitslosenversicherung werden. Infos dazu findest du im Hinweisblatt „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ der Arbeitsagentur.
Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle finanzielle Unterstützung für alle Arbeitslosen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Mit dieser Förderung über insgesamt 15 Monate meisterst du die Anfangsphase deines Unternehmens erfolgreich.
Beratungen und Coachings helfen dir zusätzlich, deinen Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich zu starten. Mach jetzt den ersten Schritt. Wir begleiten dich dabei!
Das Arbeitsamt zahlt während der ersten sechs Monate den Gründungszuschuss in Höhe des zuvor bezogenen ALG I sowie zusätzlich 300 Euro für die Kosten der sozialen Absicherung. Danach können weitere 9 Monate lang 300 Euro gewährt werden.
Anspruch haben Personen, die ALG I beziehen und noch mindestens 150 Tage Restanspruch haben.
In der ersten Phase erhältst du dein zuletzt bezogenes ALG plus 300 Euro monatlich für 6 Monate; danach gibt es 300 Euro monatlich für weitere 9 Monate.
Ein ausführlicher Businessplan sowie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle sind mindestens erforderlich. Dein Fallmanager kann weitere Unterlagen anfordern, beispielsweise um deine Eignung als Unternehmer genauer zu prüfen.
Neben dem Einstiegsgeld für ALG 2-Empfänger gibt es spezielle Gründerkredite und Fördertöpfe. Wir beraten dich gern dazu, welche Unterstützung zu dir passt!
Ein projekt von www.gruender-zentrum.de
Wir sind zertifiziert für Maßnahmen über die Agentur für Arbeit und dem Jobcenter.
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